Es stehen Ihnen folgende Arten zur Verfügung:
• Primärkostenart:
Primärkostenarten können nur
zusammen mit einer Fibu-Buchung aus der Finanzbuchhaltung bebucht werden und
sind an ein Sachkonto gekoppelt (in der Sachkontenkarte der Fibu).
Primärkostenarten können innerhalb der Kostenrechnung nicht bebucht werden.
• Sekundärkostenart:
Sekundärkostenarten können
nur innerhalb der Kostenrechnung bebucht werden (z. B. wenn Kosten erfasst
werden sollen, denen keine Fibu-Buchung zugrunde liegt.).
• Umlagekostenart:
Umlagekostenarten werden für
die Erfassung von Umlagen benötigt. Bei jeder Umlage muss eine Umlagekostenart
angegeben werden.
Bei Änderungen der Art der Kostenart (d.h. Primär-, Sekundär-, Umlagekostenart) bei bereits bebuchten Kostenarten achten Sie darauf, dass sich dadurch Änderungen im logischen Aufbau Ihrer Kostenartensystematik ergeben können (z. B. wenn eine Umlagekostenart zur Primär- oder Sekundärkostenart gemacht wird). Passen Sie ggf. Ihre Umlagen, die betroffenen Kostenkonten sowie Ihre benutzerdefinierten Auswertungen an.
Hinweis: Wir empfehlen, Änderungen in der Art der Kostenart nur in Ausnahmefällen durchzuführen.