• Der vorläufige Jahresabschluss muss nicht sofort nach Abschluss der Buchungsmonate durchgeführt werden, er ist erst vor Durchführung des endgültigen Jahresabschlusses zwingend notwendig.
• Falls die Anlagenbuchhaltung für den Mandant aktiv ist: Bevor Sie einen vorläufigen Fibu-Jahresabschluss durchführen können, muss der Anbu-Jahresabschluss vorbereitet und die von der Anlagenbuchhaltung in der Fibu bereitgestellten Jahres-AfA-Buchungen verbucht worden sein.
Wichtig:
Stellen Sie vor dem vorläufigen Jahresabschluss sicher, dass das bzw. die
Saldovortragskonten (i.d.R. Konto 9000 ff.) ausgeglichen (bzw. bei mehreren
Saldovortragskonten summarisch ausgeglichen) sind. Ist dies nicht der Fall, dann ist die
Eröffnungsbilanz nicht ausgeglichen!
Saldovortragskonten sind nur
in der Buchungsart "Eröffnungsbuchung" bebuchbar, diese Buchungsart ist nach dem
vorläufigen Jahresabschluss gesperrt. Aus diesem Grund müssen eventuell noch
erforderliche Buchungen auf die Saldovortragskonten VOR dem vorläufigen
Jahresabschluss durchgeführt worden sein.
Falls Sie mit Anlagenbuchhaltung arbeiten: nach einem vorläufigen Jahresabschluss der Fibu wird die Anlagenbuchhaltung endgültig abgeschlossen!
• Sie müssen als einziger Benutzer in dem Mandanten angemeldet sein und Sie dürfen außer der ProFI Fibu kein weiteres Modul geöffnet haben.
• Sie benötigen das Benutzerrecht "Jahreswechsel durchführen".
• Alle Monate des abzuschließenden Jahres müssen abgeschlossen sein.
• Für Benutzer mit Anlagenbuchhaltung: Lesen Sie die Hinweise zum Jahresabschluss im Handbuch zur Anlagenbuchhaltung.
• Es muss ein Gewinnkonto in den Standardkonten eingetragen sein (Menüband "Stammdaten", dort unter "Buchungskreise > Einrichten > Buchungskreise", Spalte "Gewinnkonto "). Dieses Konto muss als Bilanzkonto angelegt sein und wird als Hilfskonto für den Jahresabschluss benötigt. Das Konto muss für das abzuschließende Geschäftsjahr einen Saldo von Null aufweisen. Sollte auf diesem Konto noch ein Saldo aus dem letzten Jahresabschluss vorhanden sein, dann muss dieser vorher ausgebucht werden (z.B. gegen ein Bilanzkonto "Gewinnvortrag vor Verwendung2). Wenn Sie ein Bilanzkonto haben, auf dem Gewinne aus Vorjahren geführt werden, dann verwenden Sie dieses Konto nicht als Standard-Gewinnkonto für die ProFI Fibu!
• Aktualisieren Sie vor dem vorläufigen Jahresabschluss die Vortragssalden (dies geschieht automatisch nur beim endgültigen Jahresabschluss). Sie stellen damit zum einen sicher, dass die Vorträge aktuell sind, zum anderen erhalten Sie bei noch nicht ausgeglichenen Gewinn- oder Saldovortragskonten einen Hinweis.
• In den Stapeln darf keine Buchung für das abzuschließende Geschäftsjahr stehen.