Voraussetzungen

Beachten Sie bei der Nutzung der DATEV-Schnittstelle folgende Punkte:

      Sie müssen das Modul DATEV-Schnittstelle lizenziert und installiert haben (im DB-Installationsprogramm im Menüband "Installation").

      Der Mandant muss mit EUR als Hauswährung geführt werden für die zu exportierenden bzw. importierenden Zeiträume.

      Der Kontenrahmen des Mandanten muss bezüglich der Kontonummernkreise DATEV-konform eingerichtet sein. Sprechen Sie sich bezüglich des Kontenrahmens mit Ihrem Steuerberater ab.
EXTF-Format: es sind 4- bis 8-stellige Sachkontennummern erlaubt (die Stelligkeit der Sachkonten wird durch die längste Sachkontonummer festgelegt. Diese wird automatisch ermittelt und muss im DATEV-Export-Modul nicht angegeben werden). Die Stelligkeit der Personenkonten wird durch die Stelligkeit der Sachkonten festgelegt, da im KNE-Format die Personenkonten eine Stelle mehr haben müssen als die Sachkonten (z.B. bei 5-stelligen Sachkonten 6-stellige Personenkonten). Die Debitoren- und Kreditorenkonten müssen auch beim KNE-Format in einem bestimmten Nummernkreis liegen: bei 4-stelligen Sachkonten (=5-stelligen Personenkonten) müssen die Debitoren im Bereich 10000-69999, Kreditoren im Bereich 70000-99999 liegen. Bei 5-stelligen Sachkonten (=6-stelligen Personenkonten) müssen die Debitoren im Bereich 100000-699999, Kreditoren im Bereich 700000-999999 liegen. Bei längeren Personenkonten sind die Bereiche analog zu vergeben.
Belegnummern können im KNE-Format alphanumerisch sein.
KNE- und Postversandformat (OBE): diese Formate werden nicht mehr unterstützt.

Hinweis: der Programmablauf setzt voraus, dass mindestens 1 Personenkonto vorhanden ist. Bei Mandanten mit einer reinen Sachkonten-Buchhaltung sollte also 1 Debitor oder Kreditor als "Dummy"-Personenkonto angelegt werden.

      Sie müssen in der Steuerarten-Verwaltung (Menüband "Stammdaten", dort unter "Steuer") der Fibu allen angelegten Steuerarten einen DATEV-Steuerschlüssel zugewiesen haben (Spalte "DATEV-Kennung" im Dialog "Steuerarten"). Hinterlegen Sie entweder 1- bis 2-stellige oder alternativ die entsprechenden 3- bis 4-stellige Steuerschlüssel.
Welche Steuerschlüssel für welche Steuerarten zu verwenden sind, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder aus der von der DATEV herausgegebenen Beschreibung der DATEV-Kontenrahmen. Ziehen Sie ggf. das Dokument "Modernisierung der Steuerschlüssel und der Generalumkehr (Überblick)" der DATEV eG zu Rate, s. https://apps.datev.de/help-center/documents/9231347 [Link zuletzt geprüft am 17.11.21].
Hinweis: unabhängig vom zu exportierenden Zeitraum oder dem Belegdatum der zu importierenden Buchungen werden bei jedem Ex- und Import von Buchungen immer die aktuell in den FIBU-Steuerarten hinterlegten DATEV-Steuerschlüssel verwendet!

      Sie müssen für die DATEV-Automatikkonten (im Wesentlichen die Standard-Erlöskonten sowie bestimmte Aufwandskonten) die Markierung "DATEV-Automatik" gesetzt haben (in der Sachkontenkarte des jeweiligen Kontos). Welche Konten DATEV-Automatikkonten sind, können Sie der von der DATEV herausgegebenen Beschreibung der DATEV-Kontenrahmen entnehmen (Automatikkonten sind in der Kontenrahmenbeschreibung mit der Kennung "AM" bzw. "AV" versehen).

      Die in den Sachkonten hinterlegten Steuersätze müssen mit den von der DATEV erwarteten übereinstimmen, da es sonst zu Steuerabweichungen oder Problemen beim Import beim Steuerberater kommen kann. Die Übereinstimmung der Steuersätze gilt insbesondere für die DATEV-Automatikkonten. Sprechen Sie Änderungen der Steuersätze mit Ihrem Steuerberater ab!

      Jedes DATEV-Automatik- und Skontokonten darf nur mit einem Steuersatz gemäß den Vorgaben des DATEV-Kontenrahmens bebucht werden.

      Da syska ProFI längere Belegnummern ermöglicht als in den DATEV-Formaten maximal zulässig, werden diese rechtsbündig gekürzt:
Postversandformat: 6-stellig numerisch
KNE-Format: 12-stellig alphanumerisch.
Des weiteren sind bestimmte Sonderzeichen in einer alphanumerischen Belegnummer bei der DATEV nicht zulässig, diese Zeichen werden beim Export gefiltert

      Konten mit DATEV-Buchungssperren sind selbst zu berücksichtigen, ebenso das Ausbuchen von Sachkonten, die im Folgejahr von der DATEV gesperrt werden. Stimmen Sie solche Änderungen mit Ihrem Steuerberater ab!

      Der Export von gemischten Soll-Haben-Splittbuchungen (d.h. Splittbuchungen, bei denen sowohl die Soll- als auch die Habenseite aufgeteilt wird) ist nur über ein Zwischenkonto (S/H-Transitkonto) möglich.
Dazu werden S/H-Splittbuchungen beim Export mit Hilfe eines speziellen S/H-Transitkontos in mehrere einfache Buchungen umgewandelt.
Das S/H-Transitkonto wird im Dialog "Buchungen exportieren” angegeben, es muss ein (Sach)Konto verwendet werden, welches zwar beim Steuerberater, jedoch nicht in syska ProFI angelegt ist! Wird kein S/H-Transitkonto angegeben, dann werden S/H-Splittbuchungen nicht umgewandelt und der Buchungsexport bricht ab, wenn eine S/H-Splittbuchung vorkommt.
Einfache Splittbuchungen (d.h. Splittbuchungen, bei denen nur eine Seite aufgeteilt wird) sind direkt, d.h. ohne Transitkonto möglich.