Beachten Sie bei der Nutzung der DATEV-Schnittstelle folgende Punkte:
• Sie müssen das Modul DATEV-Schnittstelle lizenziert und installiert haben (im DB-Installationsprogramm im Menüband "Installation").
• Der Mandant muss mit EUR als Hauswährung geführt werden für die zu exportierenden bzw. importierenden Zeiträume.
• Der Kontenrahmen des Mandanten
muss bezüglich der Kontonummernkreise DATEV-konform eingerichtet sein. Sprechen
Sie sich bezüglich des Kontenrahmens mit Ihrem Steuerberater ab.
EXTF-Format:
es sind 4- bis 8-stellige Sachkontennummern erlaubt (die Stelligkeit der
Sachkonten wird durch die längste Sachkontonummer festgelegt. Diese wird
automatisch ermittelt und muss im DATEV-Export-Modul nicht angegeben werden).
Die Stelligkeit der Personenkonten wird durch die Stelligkeit der Sachkonten
festgelegt, da im KNE-Format die Personenkonten eine Stelle mehr haben müssen
als die Sachkonten (z.B. bei 5-stelligen Sachkonten 6-stellige Personenkonten).
Die Debitoren- und Kreditorenkonten müssen auch beim KNE-Format in einem
bestimmten Nummernkreis liegen: bei 4-stelligen Sachkonten (=5-stelligen
Personenkonten) müssen die Debitoren im Bereich 10000-69999, Kreditoren im
Bereich 70000-99999 liegen. Bei 5-stelligen Sachkonten (=6-stelligen
Personenkonten) müssen die Debitoren im Bereich 100000-699999, Kreditoren im
Bereich 700000-999999 liegen. Bei längeren Personenkonten sind die Bereiche
analog zu vergeben.
Belegnummern können im KNE-Format alphanumerisch
sein.
KNE-
und
Postversandformat (OBE): diese Formate werden nicht mehr unterstützt.
Hinweis: der Programmablauf setzt voraus, dass mindestens 1 Personenkonto vorhanden ist. Bei Mandanten mit einer reinen Sachkonten-Buchhaltung sollte also 1 Debitor oder Kreditor als "Dummy"-Personenkonto angelegt werden.
• Sie müssen in der Steuerarten-Verwaltung
(Menüband "Stammdaten", dort unter "Steuer") der Fibu allen angelegten
Steuerarten einen DATEV-Steuerschlüssel zugewiesen haben (Spalte "DATEV-Kennung"
im Dialog "Steuerarten"). Hinterlegen Sie entweder 1- bis 2-stellige oder
alternativ die entsprechenden 3- bis 4-stellige Steuerschlüssel.
Welche
Steuerschlüssel für welche Steuerarten zu verwenden sind, erfahren Sie von Ihrem
Steuerberater oder aus der von der DATEV herausgegebenen Beschreibung der
DATEV-Kontenrahmen. Ziehen Sie ggf. das Dokument "Modernisierung der
Steuerschlüssel und der Generalumkehr (Überblick)" der DATEV eG zu Rate, s.
https://apps.datev.de/help-center/documents/9231347
[Link zuletzt geprüft am 17.11.21].
Hinweis: unabhängig vom
zu exportierenden Zeitraum oder dem Belegdatum der zu importierenden Buchungen
werden bei jedem Ex- und Import von Buchungen immer die aktuell in den
FIBU-Steuerarten hinterlegten DATEV-Steuerschlüssel verwendet!
• Sie müssen für die DATEV-Automatikkonten (im Wesentlichen die Standard-Erlöskonten sowie bestimmte Aufwandskonten) die Markierung "DATEV-Automatik" gesetzt haben (in der Sachkontenkarte des jeweiligen Kontos). Welche Konten DATEV-Automatikkonten sind, können Sie der von der DATEV herausgegebenen Beschreibung der DATEV-Kontenrahmen entnehmen (Automatikkonten sind in der Kontenrahmenbeschreibung mit der Kennung "AM" bzw. "AV" versehen).
• Die in den Sachkonten hinterlegten Steuersätze müssen mit den von der DATEV erwarteten übereinstimmen, da es sonst zu Steuerabweichungen oder Problemen beim Import beim Steuerberater kommen kann. Die Übereinstimmung der Steuersätze gilt insbesondere für die DATEV-Automatikkonten. Sprechen Sie Änderungen der Steuersätze mit Ihrem Steuerberater ab!
• Jedes DATEV-Automatik- und Skontokonten darf nur mit einem Steuersatz gemäß den Vorgaben des DATEV-Kontenrahmens bebucht werden.
• Da syska ProFI längere Belegnummern ermöglicht als
in den DATEV-Formaten maximal zulässig, werden diese rechtsbündig
gekürzt:
Postversandformat: 6-stellig numerisch
KNE-Format: 12-stellig
alphanumerisch.
Des weiteren sind bestimmte Sonderzeichen in einer
alphanumerischen Belegnummer bei der DATEV nicht zulässig, diese Zeichen werden
beim Export gefiltert
• Konten mit DATEV-Buchungssperren sind selbst zu berücksichtigen, ebenso das Ausbuchen von Sachkonten, die im Folgejahr von der DATEV gesperrt werden. Stimmen Sie solche Änderungen mit Ihrem Steuerberater ab!
• Der Export von gemischten
Soll-Haben-Splittbuchungen (d.h. Splittbuchungen, bei denen sowohl
die Soll- als auch die Habenseite aufgeteilt wird) ist nur über ein
Zwischenkonto (S/H-Transitkonto) möglich.
Dazu werden S/H-Splittbuchungen
beim Export mit Hilfe eines speziellen S/H-Transitkontos in mehrere einfache
Buchungen umgewandelt.
Das S/H-Transitkonto wird im Dialog "Buchungen
exportieren” angegeben, es muss ein (Sach)Konto verwendet werden, welches zwar
beim Steuerberater, jedoch nicht
in syska ProFI angelegt ist! Wird kein S/H-Transitkonto angegeben,
dann werden S/H-Splittbuchungen nicht umgewandelt und der Buchungsexport bricht
ab, wenn eine S/H-Splittbuchung vorkommt.
Einfache Splittbuchungen (d.h.
Splittbuchungen, bei denen nur eine Seite aufgeteilt wird) sind direkt, d.h.
ohne Transitkonto möglich.