Steuerarten anlegen

      Klicken Sie auf das Symbol Neu. Es wird eine neue Zeile in der Tabelle eingefügt und die Einfügemarke springt in das Feld Bezeichnung.

      Geben Sie hier den Namen der neuen Steuerart ein. Beispielsweise: "Vorsteuer-Regel".

      Wenn Sie es wünschen, können Sie anschließend im Feld Beschreibung einen erläuternden Text eintragen.

      Wählen Sie in der Auswahlliste die Steuerklasse, der die neue Steuerart zugeordnet werden soll. Die Steuerklassen müssen vorher angelegt worden sein.

      Falls bei einer Steuerart eine automatische Vorsteuer-Umsatzsteuer-Umbuchung durchgeführt werden soll (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe oder §13b UstG (Deutschland)), so markieren Sie die Option VSt-USt-Buchung. Diese Option wird für innergemeinschaftliche Erlöse nicht benötigt.

Hinweis:        Wenn Sie eine EG-Erwerbssteuer einrichten, müssen Sie als Steuerklasse "EG-Erwerbssteuer" auswählen!

      Wenn Sie den DATEV-Export verwenden, so müssen Sie dem Steuersatz im Feld DATEV-Kennung einen DATEV-Steuerschlüssel zuweisen. Wenn Sie keinen DATEV-Export durchführen wollen, lassen Sie dieses Feld leer.
Die gültigen DATEV-Steuerschlüssel sind in der von der DATEV herausgegebenen Beschreibung der DATEV-Kontenrahmen aufgeführt. Ihr Steuerberater kann Ihnen dazu Auskunft geben.