• Klicken Sie auf das Symbol Neu. Es wird eine neue Zeile in der Tabelle eingefügt und die Einfügemarke springt in das Feld Bezeichnung.
• Geben Sie hier den Namen der neuen Steuerart ein. Beispielsweise: "Vorsteuer-Regel".
• Wenn Sie es wünschen, können Sie anschließend im Feld Beschreibung einen erläuternden Text eintragen.
• Wählen Sie in der Auswahlliste die Steuerklasse, der die neue Steuerart zugeordnet werden soll. Die Steuerklassen müssen vorher angelegt worden sein.
• Falls bei einer Steuerart eine automatische Vorsteuer-Umsatzsteuer-Umbuchung durchgeführt werden soll (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe oder §13b UstG (Deutschland)), so markieren Sie die Option VSt-USt-Buchung. Diese Option wird für innergemeinschaftliche Erlöse nicht benötigt.
Hinweis: Wenn Sie eine EG-Erwerbssteuer einrichten, müssen Sie als Steuerklasse "EG-Erwerbssteuer" auswählen!
• Wenn Sie den DATEV-Export verwenden, so müssen Sie dem Steuersatz im Feld
DATEV-Kennung einen
DATEV-Steuerschlüssel zuweisen. Wenn Sie keinen DATEV-Export durchführen wollen,
lassen Sie dieses Feld leer.
Die gültigen DATEV-Steuerschlüssel sind in der
von der DATEV herausgegebenen Beschreibung der DATEV-Kontenrahmen aufgeführt.
Ihr Steuerberater kann Ihnen dazu Auskunft geben.