Nicht wiederkehrende Stapel

Nicht wiederkehrende Stapel werden in erster Linie dazu verwendet, Buchungen zu sammeln und vor dem endgültigen Verbuchen noch einmal zu überprüfen. So können Sie beispielsweise alle Kassenbuchungen eines Monats in einem bestimmten Stapel erfassen und am Monatsende, wenn alle Belege vorhanden sind, vor dem Verbuchen noch einmal prüfen und abstimmen.

Buchungen in nicht wiederkehrenden Stapeln werden nach der erfolgreichen Verbuchung aus dem Stapel gelöscht. Der Stapel selbst wird nicht gelöscht, sondern bleibt leer zurück und kann erneut verwendet werden.

Wichtig:         Gemäß der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – GoBD - sind Sie verpflichtet, die Buchungen zu den Geschäftsvorfällen zeitnah zu erfassen und nicht über einen längeren Zeitraum in der Schwebe zu halten (s. BMF-Schreiben vom 14.11.2014, Rz. 46, 47 [Link zuletzt geprüft am 28.03.2017]). Dementsprechend dürfen Stapelbuchungen nicht längere Zeit im Stapel stehen bleiben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Stapel regelmäßig – möglichst täglich – verbucht werden!