Hinweise

      Das Rückgängigmachen von Monatsabschlüssen muss in absteigender Reihenfolge durchgeführt werden. Es ist nicht möglich, einen dazwischenlegenden Monat einzeln zu öffnen.

      Es wird nur der Monatsabschluss der Finanzbuchhaltung zurückgesetzt. Die Abschlüsse von Anlagenbuchhaltung und/oder Kore Plus sind davon nicht betroffen und müssen bei Bedarf in den jeweiligen Modulen zurückgesetzt werden.

      Das Öffnen von Monatsabschlüssen über den letzten vorläufigen oder endgültigen Jahresabschluss hinweg ist nicht möglich.