• Das Rückgängigmachen von Monatsabschlüssen muss in absteigender Reihenfolge durchgeführt werden. Es ist nicht möglich, einen dazwischenlegenden Monat einzeln zu öffnen.
• Es wird nur der Monatsabschluss der Finanzbuchhaltung zurückgesetzt. Die Abschlüsse von Anlagenbuchhaltung und/oder Kore Plus sind davon nicht betroffen und müssen bei Bedarf in den jeweiligen Modulen zurückgesetzt werden.
• Das Öffnen von Monatsabschlüssen über den letzten vorläufigen oder endgültigen Jahresabschluss hinweg ist nicht möglich.