Hinterlegung der Kennziffern bei "UVA-Ermittlung per Steuersatz: nicht verwenden"

In diesem Fall werden für sämtliche UStVA-Kennziffern (Bemessungsgrundlagen und gebuchte Steuer) die Kennziffern im Sachkontenstamm hinterlegt. Änderungen zu den bisher zu hinterlegenden Kennziffern sind gelb markiert.

Mit Hinterlegung der UStVA-Kennziffern nach dem folgenden Schema zusammen mit dem Systemparameter wird ein stimmiger Ausweis der Beträge in der UStVA erreicht. Die hier genannten Kennziffern beziehen sich dabei auf die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung und sind für eine andere Umsatzsteuer-Voranmeldung (z.B. für Österreich) sinngemäß zu übertragen. Änderungen zu den bisher zu hinterlegenden Kennziffern sind rot markiert:

Konto

bisherige UStVA-Kz.

neue UStVA-Kz. für anteil. Vorsteuerabz.

für Inlandsvorsteuer:

 

 

Aufwandskonto

keine

keine

Skontokonto

keine

keine

Steuerkonto für den abzugsfähigen Anteil

66

66

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

für Aufwendungen gem. §13b UStG

 

 

Aufwandskonto

46 / 52 / 73 / 78 / 84

46 / 52 / 73 / 78 / 84

Skontokonto

46 / 52 / 73 / 78 / 84

46 / 52 / 73 / 78 / 84

Vorsteuerkonto

47 / 53 / 74 / 79 / 85

0

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

Umsatzsteuer-Gegenkonto

keine

47 / 53 / 74 / 79 / 85

für EG-Erwerbe zum Steuersatz von 19%:

 

 

Aufwandskonto

89

89

Skontokonto

89

89

Vorsteuerkonto

keine

keine

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

Umsatzsteuer-Gegenkonto

keine

2

für EG-Erwerbe zum Steuersatz von 7%:

 

 

Aufwandskonto

93

93

Skontokonto

93

93

Vorsteuerkonto

keine

keine

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

Umsatzsteuer-Gegenkonto

keine

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