In diesem Fall werden die UStVA-Kennziffern für Bemessungsgrundlagen in den Steuersätzen hinterlegt und UStVA-Kennziffern für gebuchte Steuer im Sachkontenstamm.
In den Aufwandskonten, die mit besteuerten Geschäftsfällen bebucht werden, ist die zur hinterlegten Steuerart passende Kennziffer oder auch eine Dummy-Kennziffer (z.B. 1 oder 99) zu hinterlegen als Kennzeichen, dass Buchungen auf diese Konten in der UStVA auszuwerten sind.
Mit Hinterlegung der UStVA-Kennziffern nach dem folgenden Schema zusammen mit dem Systemparameter wird ein stimmiger Ausweis der Beträge in der UStVA erreicht. Die hier genannten Kennziffern beziehen sich dabei auf die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung und sind für eine andere Umsatzsteuer-Voranmeldung (z.B. für Österreich) sinngemäß zu übertragen. Änderungen zu den bisher zu hinterlegenden Kennziffern sind rot markiert:
Konto |
bisherige Kz. |
neue Kz. für anteil. Vorsteuerabzug |
für Inlandsvorsteuer: |
|
|
Aufwandskonto |
keine |
keine |
Skontokonto |
keine |
keine |
Vorsteuerkonto |
66 |
66 |
Konto für den nicht abzugsf. Anteil |
-- |
0 |
für Aufwendungen gem. §13b UStG |
|
|
Aufwandskonto |
Dummy-Kz. |
Dummy-Kz. |
Skontokonto |
Dummy-Kz. |
Dummy-Kz. |
Vorsteuerkonto |
47 / 53 / 74 / 79 / 85 |
0 |
Konto für den nicht abzugsf. Anteil |
-- |
0 |
Umsatzsteuer-Gegenkonto |
keine |
47 / 53 / 74 / 79 / 85 |
für EG-Erwerbe zum Steuersatz von 19%: |
|
|
Aufwandskonto |
Dummy-Kz. |
Dummy-Kz. |
Skontokonto |
Dummy-Kz. |
Dummy-Kz. |
Vorsteuerkonto |
keine |
keine |
Konto für den nicht abzugsf. Anteil |
-- |
0 |
Umsatzsteuer-Gegenkonto |
keine |
2 |
für EG-Erwerbe zum Steuersatz von 7%: |
|
|
Aufwandskonto |
Dummy-Kz. |
Dummy-Kz. |
Skontokonto |
Dummy-Kz. |
Dummy-Kz. |
Vorsteuerkonto |
keine |
keine |
Konto für den nicht abzugsf. Anteil |
-- |
0 |
Umsatzsteuer-Gegenkonto |
keine |
3 |