Hinterlegung der Kennziffern bei "UVA-Ermittlung per Steuersatz: Jahreszahl"

In diesem Fall werden die UStVA-Kennziffern für Bemessungsgrundlagen in den Steuersätzen hinterlegt und UStVA-Kennziffern für gebuchte Steuer im Sachkontenstamm.

In den Aufwandskonten, die mit besteuerten Geschäftsfällen bebucht werden, ist die zur hinterlegten Steuerart passende Kennziffer oder auch eine Dummy-Kennziffer (z.B. 1 oder 99) zu hinterlegen als Kennzeichen, dass Buchungen auf diese Konten in der UStVA auszuwerten sind.

Mit Hinterlegung der UStVA-Kennziffern nach dem folgenden Schema zusammen mit dem Systemparameter wird ein stimmiger Ausweis der Beträge in der UStVA erreicht. Die hier genannten Kennziffern beziehen sich dabei auf die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung und sind für eine andere Umsatzsteuer-Voranmeldung (z.B. für Österreich) sinngemäß zu übertragen. Änderungen zu den bisher zu hinterlegenden Kennziffern sind rot markiert:

Konto

bisherige Kz.

neue Kz. für anteil. Vorsteuerabzug

für Inlandsvorsteuer:

 

 

Aufwandskonto

keine

keine

Skontokonto

keine

keine

Vorsteuerkonto

66

66

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

für Aufwendungen gem. §13b UStG

 

 

Aufwandskonto

Dummy-Kz.

Dummy-Kz.

Skontokonto

Dummy-Kz.

Dummy-Kz.

Vorsteuerkonto

47 / 53 / 74 / 79 / 85

0

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

Umsatzsteuer-Gegenkonto

keine

47 / 53 / 74 / 79 / 85

für EG-Erwerbe zum Steuersatz von 19%:

 

 

Aufwandskonto

Dummy-Kz.

Dummy-Kz.

Skontokonto

Dummy-Kz.

Dummy-Kz.

Vorsteuerkonto

keine

keine

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

Umsatzsteuer-Gegenkonto

keine

2

für EG-Erwerbe zum Steuersatz von 7%:

 

 

Aufwandskonto

Dummy-Kz.

Dummy-Kz.

Skontokonto

Dummy-Kz.

Dummy-Kz.

Vorsteuerkonto

keine

keine

Konto für den nicht abzugsf. Anteil

--

0

Umsatzsteuer-Gegenkonto

keine

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