Als Eröffnungsdatum wird automatisch das aktuelle Tagesdatum zum Zeitpunkt der Kontenanlage eingetragen. Das Datum hat keinen weiteren Einfluss auf das Konto, es dient nur Ihrer Information.
Hinweis: das
Eröffnungsdatum schränkt die zeitliche Verwendung des Kontos nicht ein. Das
Konto kann mit jeglichem Belegdatum (bei periodenbestimmten Mandanten: mit
jeglicher Periode) innerhalb des bebuchbaren Zeitraums bebucht werden. Ein
Belegdatum, das vor dem Eröffnungsdatum liegt, ist dabei zulässig und wird nicht
abgewiesen!
Dies kann in der Darstellung im Sachkontenstamm ggf. dazu führen,
dass das Datum im Feld "letzt. Buch." vor dem Eröffnungsdatum liegt.