Eingangsrechnungen

Geschäftsvorfälle, bei denen der Leistungsempfänger zugleich Steuerschuldner ist, jedoch Vorsteuer geltend gemacht werden darf (z.B. Bauleistungen mit Steuerlastumkehr), bedingen einer Umbuchung der Vorsteuer an Umsatzsteuer. Damit diese Umbuchung in der ProFI FIBU automatisch durchgeführt werden kann und das UStVA-Formular die richtigen Werte erhält, sind in der Steuerverwaltung und den betreffenden Sachkonten folgende Einstellungen vorzunehmen:

 Hinweis:       Die folgenden Beispiel-Einstellungen beziehen sich auf Geschäftsvorfälle die dem Regelsteuersatz unterliegen. Die Kontonummern sind auf Grundlage des Kontenrahmens SKR03 frei gewählt. Weiterhin kann das Beispiel sinngemäß auch auf die Fälle angewandt werden die in der UStVA unter anderen Kennziffern zu melden sind.

Steuerverwaltung:

      Eine Steuerklasse mit der Bezeichnung "Vorsteuer Bauleistungen".

      Eine Steuerart mit der Bezeichnung "Vorsteuer Bauleistungen Regelsatz" die auf die oben genannte Steuerklasse referenziert. Hier muss die Option "VSt-USt-Buchung" aktiviert sein.

 

Sachkonteneinstellungen:

1.  Ein Steuerkonto für die Verbuchung der Regel-Vorsteuer. Z. B. mit der Nummer "1578", der Bezeichnung "Vorsteuer Bauleistungen Regel", der Kennung "Steuerkonto" und der zugehörigen UStVA-Kz für den Steuerbetrag (Deutschland: "85").

2.  Ein Skontokonto für die Verbuchung der erhaltenen Skonti. Z. B. mit der Nummer "3706", der Bezeichnung  "Erh. Skonti Bauleistungen", der Kennung "Skontokonto", der Steuerart "Vorsteuer Bauleistungen Regel" und zugehörigen UStVA-Kz für die Bemessungsgrundlage (Deutschland: "84").

3.  Ein Umsatzsteuer-Gegenkonto zu dem unter 1. angelegten Steuerkonto. Z. B. mit der Nummer "1786", der Bezeichnung "Regel Umsatzsteuer Bauleistungen", der Kennung "Steuerkonto" und der UStVA-Kz "0".

4.  Ein Steuersatz zu der entsprechenden Steuerart: Steuersatz, Steuerkonto 1578, Skontokonto 3706 und EG-Gegenkonto 1786.
Falls die Steuerermittlung über Steuersätze aktiviert ist, dann ist im Steuersatz zusätzlich die UStVA-Kz. (Bemessungsgrundlage) in der Spalte UStPos. einzutragen!

5.  Ein Aufwandskonto. Z. B. mit der Nummer "3120", der Bezeichnung  "Bauleistungen", der Steuerart "Vorsteuer Bauleistungen Regel" und der zugehörigen UStVA-Kz für die Bemessungsgrundlage (Deutschland: "84").

 

Hinweis:        Wiederholen Sie die Schritte 1-4, falls weitere Steuersätze angelegt werden sollen.

Buchungsbeispiel:

Wir erhalten von einem Fliesenleger aus Deutschland eine Rechnung über Bauleistungen über EUR 1000,- (netto).

Buchungssatz:         

3120 Bauleistungen an Kreditor mit EUR 1000,-.

Wenn alles richtig eingestellt wurde, dann wird im Buchungsjournal neben der oben genannten Hauptbuchung eine Umbuchung des Steuerbetrages von 190,- € ausgewiesen (Vorsteuer "1578" an Umsatzsteuer "1786").

Weiterhin wird in der UStVA unter Kennziffer 84 (Beispiel Deutschland) der Betrag von 1000,- € und rechts davon unter Kennziffer 85 der anteilige Steuerbetrag von 190,- € ausgewiesen. Dieser Steuerbetrag wird innerhalb des Formulars automatisch auch unter Kennziffer 67 eingestellt. Dadurch neutralisieren sich die ausgewiesenen Steuerbeträge und es wird letztendlich keine Steuer fällig.