Wichtig!
Eröffnungsbuchungen in der Buchungsmaske können nur zum Buchhaltungsbeginn, also
für das erste Geschäftsjahr des Mandanten eingeben.
Nach dem vorläufigen bzw.
endgültigen Jahresabschluss in der ProFI Fibu können keine Eröffnungsbuchungen
mehr durchgeführt werden oder bestehende korrigiert werden!
Achten Sie
deshalb darauf, dass Ihre Saldovortragskonten vor dem Jahresabschluss des 1.
Buchungsjahres ausgeglichen, d.h. die Eröffnungsbuchungen komplett eingegeben
sind. Sie können dies anhand der Summen- und Saldenliste überprüfen: Zählen Sie
die Soll- und Habensummen der Saldovortragskonten zusammen, sie müssen identisch
sein.
Bei Eröffnungsbuchungen in der Buchungsmaske muss die Buchungsart "Eröffnungsbuchung" eingestellt sein. Innerhalb der Buchung muss immer ein Konto mit der Kennung "Saldovortragskonto" angesprochen werden (im Soll oder im Haben). Als Gegenkonto können sowohl Sach- als auch Personenkonten (diese werden wiederum auf ein Verbindlichkeits-/Forderungskonto durchgebucht) angegeben werden. Bei der Bebuchung von Personenkonten mit Eröffnungsbuchungen werden OPs angelegt, auf diese Weise ist es möglich, den OP-Bestand der Personenkonten zu übernehmen.
Wenn Sie Ihre Eröffnungsbuchungen vollständig eingegeben haben, muss die Summe der Sollbuchungen für alle Saldovortragskonten gleich der Summe der Habenbuchungen für alle Saldovortragskonten sein (Sie können dies über die Summen- und Saldenliste kontrollieren). Ist dies nicht der Fall, ist Ihre Eröffnungsbilanz nicht ausgeglichen.
Es können mehrere Sachkonten mit der Kennung Saldovortragskonto angelegt werden (siehe auch Abschnitt Sachkonten anlegen), um Eröffnungsbuchungen von Sachkonten und Personenkonten besser zu trennen und um Steuerinformationen für Eröffnungs-OPs richtig zu hinterlegen (siehe unten).
Saldovortragskonten werden immer netto, d.h. ohne Steuer bebucht. Einem Saldovortragskonto kann jedoch in seiner Sachkontenkarte eine Steuerart zugewiesen werden. Diese Steuerinformation wird dann dazu benutzt, bei der OP-Anlage (wenn eine Eröffnungsbuchung auf ein Personenkonto vorgenommen wird) dem OP Informationen über Steuer- und Skontokonto mitzugeben, diese werden dann zur Steuerkorrektur bei automatischen Skontobuchungen für diesen OP verwendet.
Wichtig Werden Eröffnungs-OPs über ein Saldovortragskonto gebucht, dem keine Steuer zugewiesen ist, dann kann bei diesen OPs keine automatische Skontobuchung erfolgen!
Wenn Sie Ihre OP-Eröffnungsbuchungen nicht hintereinander mit jeweils passender Steuereinstellung beim Saldovortragskonto vornehmen, empfiehlt es sich (mindestens) 3 Saldovortragskonten anzulegen (wenn Sie noch OPs mit weiteren Steuersätzen haben, so legen Sie sich zusätzliche Saldovortragskonten an):
• Ein Saldovortragskonto ohne Steuer für Eröffnungsbuchungen auf Sachkonten
• Ein Saldovortragskonto mit USt Regel für Eröffnungs-OPs Debitoren
• Ein Saldovortragskonto mit VSt Regel für Eröffnungs-OPs Kreditoren
• etc.
Belegdatum für Eröffnungsbuchungen ist immer der 1. eines Monats, sie sind im ersten Geschäftsjahr in allen noch nicht abgeschlossenen Monaten möglich.
Eröffnungsbuchungen werden in den Kontenblättern, in der Summen- und Saldenliste und in der Eröffnungsbilanz immer in der Periode ausgewiesen, in der sie gebucht worden sind. Wenn also z.B. Eröffnungsbuchungen zum 1.1. und zum 1.4. gebucht worden sind, dann ist bei den Auswertungen zu beachten, dass die Eröffnungsbuchungen erst für Auswertungszeiträume ab dem 1.4. vollständig enthalten sind!
Beispiele zu Eröffnungsbuchungen finden Sie auch im separaten Handbuchteil "Buchungsbeispiele".