Der 2021 neu eingeführte Bereich "Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG", der die Kz. 50 und 37 umfasst, betrifft gem. amtlicher Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 folgende Sachverhalte:
• Berichtigungen der Bemessungsgrundlage für einen
steuerpflichtigen Umsatz, weil das vereinbarte
Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist.
Diese sind als Minderungen der
Bemessungsgrundlage wie bisher an geeigneter Stelle im Formular auszuweisen,
im Falle der
Uneinbringlichkeit nun auch zusätzlich in Kz. 50.
• Berichtigungen des Vorsteuerabzugs, weil das
vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden
ist.
Diese sind als Minderungen des Vorsteuerabzugs wie
bisher an geeigneter Stelle im Formular auszuweisen, im Falle der
Uneinbringlichkeit des Umsatzes (für den Lieferanten) nun auch
zusätzlich in Kz.
37.
Informationen dazu finden sich auch in der "amtlichen Umsatzsteuer-Handausgabe" unter https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2019-2020/A-Umsatzsteuergesetz/V-Besteuerung/Paragraf-17/inhalt.html [Link zuletzt geprüft am 26.10.2021], dort im Abschnitt " Anwendungserlass, 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage" incl. Beispielen.
Zur Umsetzung dieser Vorschrift zum doppelten Ausweis solcher Sachverhalte werden in syska ProFI sog. Doppel-Kennziffern verwendet. Dabei gelten folgende Regeln, und zwar unabhängig von der Einstellung "UVA-Ermitt. per St.satz ab" (s. zentraler Einstellungs-Dialog, dort unter "allgemein > Firmeneinstellungen"):
Kz. 50, Minderungen der Bemessungsgrundlage für steuerpfl. Umsätze
Zur Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen bietet syska ProFI programmseitige Unterstützung: im OPOS-Modul können uneinbringliche OPs im OP-Konto-Dialog und im Dialog "Alle Debitoren-OPs" via "OP-Aktionen > OP abschreiben/löschen" auf Sachkonten abgeschrieben werden. Als Abschreibungskonten stehen Sachkonten mit der Kennung Forderungsabschreibungen zur Verfügung. Bei dieser Abschreibung von OPs wird die Steuer mit demselben Steuersatz korrigiert, der auch bei der Buchung zur Entstehung des OPs verwendet wurde. Zusätzlich können solche Konten auch in der FIBU-Buchungsmaske angesprochen werden, ohne direkte OP-Zuordnung.
Zum korrekten Ausweis in der UStVA sind in den entsprechenden Sachkonten, die in OPOS oder FIBU für die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen aus steuerpflichtigen Umsätzen verwendet werden, beide relevante Kennziffern im Feld UStVA-Kz. des Sachkontenstamms zu hinterlegen, z.B. 8150 für Forderungsabschreibungen, die sowohl in Kz. 81 als auch in Kz. 50 auszuweisen sind.
Bei Forderungsabschreibungen für mehrere steuerliche Sachverhalte, die an unterschiedlichen Stellen im Abschnitt "Steuerpflichtige Umsätze" auszuweisen sind, sind getrennte Sachkonten mit Kennung "Forderungsabschreibungen" zu verwenden.
Kz. 37, Minderungen des Vorsteuerabzugs
Zur Ausbuchung von unbegleichbaren Verbindlichkeiten ist in syska ProFI keine besondere programmseitige Unterstützung vorgesehen. Daher ist aus den Buchungsdaten nicht automatisiert ermittelbar, welche Minderungen des Vorsteuerabzugs aus Uneinbringlichkeit resultieren und welche aus anderen Gründen.
Zum korrekten Ausweis in der UStVA sind ein oder mehrere zusätzliche Konten notwendig. Im Sachkontenstamm sind bei den neuen Konten jeweils beide relevante Kennziffern im Feld UStVA-Kz. zu hinterlegen, z.B. 6637 für solche Vorsteuerminderungen, die sowohl in Kz. 66 als auch in Kz. 37 auszuweisen sind. Zusätzlich muss der relevante Betrag (summiert pro Voranmeldungszeitraum oder einzeln für jeden betroffenen Beleg) vom eigentlichen Vorsteuerkonto auf das zusätzliche Konto umgebucht werden.
Bei unbegleichbaren Verbindlichkeiten für mehrere steuerliche Sachverhalte, deren Vorsteuerkorrektur an mehreren der Kennziffern 66, 63 oder 59 im Abschnitt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" auszuweisen sind, sind getrennte zusätzliche Konten für die Umbuchungen zu verwenden.
Hinweis für Anwender mit DATEV-Schnittstelle: da der Export von direkten Buchungen auf Steuerkonten beim späteren Import in DATEV zu Problemen führen kann, sollte die Umbuchung auf das zusätzliche Konto nicht direkt vom eigentlichen Vorsteuerkonto aus durchgeführt werden, sondern von einem weiteren Sachkonto, dem die gleiche UStVA-Kz. zugeordnet ist wie dem eigentlichen Vorsteuerkonto.