Die Behandlung der Steuersätze, ihrer Verknüpfung mit den FIBU-Steuerarten und die Feststellung von Steuersätzen, wenn die Verknüpfung nicht vorhanden ist, geschieht nach den folgenden Regeln:
• Import bei Automatikkonten:
es wird
kein Steuerschlüssel in der Importdatei erwartet; der Steuerbetrag errechnet
sich gem. Steuerart des Sachkontos und Belegdatum der importierten Buchung.
• Import mit
DATEV-Buchungsschlüsseln:
sind in den FIBU-Steuerarten die
DATEV-Steuerschlüssel hinterlegt, so werden diese beim Import berücksichtigt.
Andernfalls wird versucht, anhand der DATEV-Steuerschlüssel in der Importdatei
den Steuer-Prozentsatz und damit anhand des Belegdatums indirekt eine plausible
FIBU-Steuerart zu ermitteln. Der Steuerbetrag errechnet sich gem. Steuerart.
• Import ohne
DATEV-Buchungsschlüssel:
jeder Importdatensatz wird als separate
Buchung eingelesen, ohne automatische Behandlung von Steuerbeträgen.