Behandlung der Steuersätze beim Import

Die Behandlung der Steuersätze, ihrer Verknüpfung mit den FIBU-Steuerarten und die Feststellung von Steuersätzen, wenn die Verknüpfung nicht vorhanden ist, geschieht nach den folgenden Regeln:

      Import bei Automatikkonten:
es wird kein Steuerschlüssel in der Importdatei erwartet; der Steuerbetrag errechnet sich gem. Steuerart des Sachkontos und Belegdatum der importierten Buchung.

      Import mit DATEV-Buchungsschlüsseln:
sind in den FIBU-Steuerarten die DATEV-Steuerschlüssel hinterlegt, so werden diese beim Import berücksichtigt. Andernfalls wird versucht, anhand der DATEV-Steuerschlüssel in der Importdatei den Steuer-Prozentsatz und damit anhand des Belegdatums indirekt eine plausible FIBU-Steuerart zu ermitteln. Der Steuerbetrag errechnet sich gem. Steuerart.

      Import ohne DATEV-Buchungsschlüssel:
jeder Importdatensatz wird als separate Buchung eingelesen, ohne automatische Behandlung von Steuerbeträgen.