Behandlung der Steuersätze beim Export

Die Behandlung der Steuersätze, ihrer Verknüpfung mit den FIBU-Steuerarten und die Feststellung von Steuersätzen, wenn die Verknüpfung nicht vorhanden ist, geschieht nach den folgenden Regeln:

      Export bei Automatikkonten:
es wird kein DATEV-Steuerschlüssel in die Exportdatei geschrieben; der Steuerbetrag errechnet sich gem. Steuerart des Sachkontos und Belegdatum der Buchung.

      Export mit DATEV-Buchungsschlüsseln:
bei Buchungen auf nicht-Automatikkonten wird der DATEV-Steuerschlüssel, der in der jeweils verwendeten FIBU-Steuerart hinterlegt ist, in die Exportdatei übernommen. Ein Steuerbetrag wird nicht in die Exportdatei geschrieben.

      Export ohne DATEV-Buchungsschlüssel:
sind in den FIBU-Steuerarten keine DATEV-Steuerschlüssel hinterlegt, so werden beim Export von Buchungen separate Datensätze für die Steuerbehandlung geschrieben.