Die Behandlung der Steuersätze, ihrer Verknüpfung mit den FIBU-Steuerarten und die Feststellung von Steuersätzen, wenn die Verknüpfung nicht vorhanden ist, geschieht nach den folgenden Regeln:
• Export bei Automatikkonten:
es wird
kein DATEV-Steuerschlüssel in die Exportdatei geschrieben; der Steuerbetrag
errechnet sich gem. Steuerart des Sachkontos und Belegdatum der Buchung.
• Export mit
DATEV-Buchungsschlüsseln:
bei Buchungen auf nicht-Automatikkonten
wird der DATEV-Steuerschlüssel, der in der jeweils verwendeten FIBU-Steuerart
hinterlegt ist, in die Exportdatei übernommen. Ein Steuerbetrag wird nicht in
die Exportdatei geschrieben.
• Export ohne
DATEV-Buchungsschlüssel:
sind in den FIBU-Steuerarten keine
DATEV-Steuerschlüssel hinterlegt, so werden beim Export von Buchungen separate
Datensätze für die Steuerbehandlung geschrieben.