Für Ausgangsrechnungen sind keine besonderen Automatiken notwendig. Damit jedoch der korrekte Ausweis der Ausgangsrechnungen in der UStVA stattfindet, sind in der Steuerverwaltung und den betreffenden Sachkonten folgende Einstellungen vorzunehmen / zu prüfen ob diese richtig vorhanden sind:
Steuerverwaltung:
• Eine Steuerklasse mit der Bezeichnung "Umsatzsteuer §13b UStG".
• Eine Steuerart mit der Bezeichnung "Umsatzsteuer §13b" die auf die oben genannte Steuerklasse referenziert.
Sachkonteneinstellungen:
1. Ein Steuerkonto "1787" mit der UStVA Kennziffer 0, das dem Steuersatz für die "Umsatzsteuer § 13b UStG" hinterlegt werden kann. Auch wenn keine Steuer fließt, so muss ein Steuerkonto angegeben werden.
2. Ein Skontokonto für die Verbuchung der erhaltenen Skonti. Z. B. mit der Nummer "8709", der Bezeichnung "Gew. Skonti §13b UStG", der Kennung "Skontokonto", der Steuerart "Umsatzsteuer §13b" und UStVA-Kz "60".
3. Ein Steuersatz zu der entsprechenden Steuerart. Gültig ab 01.01.2007 Steuersatz 0%, Steuerkonto 1787 und Skontokonto 8709.
4. Ein Erlöskonto, z. B. mit der Nummer "8337", der Bezeichnung "Bauleistungen gem. 13b UStG", der Steuerart "Umsatzsteuer §13b" und der UStVA-Kz "60".
Buchungsbeispiel:
Sie stellen einem Bauträger eine Rechnung gem. § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG über EUR 1000,- (netto).
Buchungssatz:
Debitor mit EUR 1000,- an 8337 Bauleistungen § 13b UStG.
Wenn alles richtig eingestellt ist, so wird eine steuerfreie Buchung erzeugt. Der Buchungsbetrag wird in der Umsatzsteuervoranmeldung unter Kennziffer 60 ausgewiesen.