Ausgangsrechnungen

Für Ausgangsrechnungen sind keine besonderen Automatiken notwendig. Damit jedoch der korrekte Ausweis der Ausgangsrechnungen in der UStVA stattfindet, sind in der Steuerverwaltung und den betreffenden Sachkonten folgende Einstellungen vorzunehmen:

Steuerverwaltung:

      Eine Steuerklasse mit der Bezeichnung "Umsatzsteuer Bauleistungen".

      Eine Steuerart mit der Bezeichnung "Umsatzsteuer Bauleistungen" die auf die oben genannte Steuerklasse referenziert.

Sachkonteneinstellungen:

1.  Ein Steuerkonto "1788" mit der UStVA Kennziffer 0, das dem Steuersatz für die "Umsatzsteuer Bauleistungen" hinterlegt werden kann. Auch wenn keine Steuer fließt, so muss ein Steuerkonto angegeben werden.

2.  Ein Skontokonto für die Verbuchung der erhaltenen Skonti. Z. B. mit der Nummer "8709", der Bezeichnung  "Gew. Skonti Bauleistungen", der Kennung "Skontokonto", der Steuerart "Umsatzsteuer Bauleistungen" und zugehörigen (Erlöse-)UStVA-Kz (Deutschland: "60").

3.  Ein Steuersatz zu der entsprechenden Steuerart. Steuersatz 0%, Steuerkonto 1788 und Skontokonto 8709.
Falls die Steuerermittlung über Steuersätze aktiviert ist, dann ist im Steuersatz zusätzlich die UStVA-Kz. in der Spalte UStPos. einzutragen!

4.  Ein Erlöskonto, z. B. mit der Nummer "8337", der Bezeichnung  "Bauleistungen Steuerumkehr", der Steuerart "Umsatzsteuer Bauleistungen" und der zugehörigen (Erlös-)UStVA-Kz (Deutschland: "60").

 

Buchungsbeispiel:

Sie stellen einem Bauträger eine Rechnung mit Steuerlastumkehr über EUR 1000,- (netto).

Buchungssatz:         

Debitor mit EUR 1000,- an 8337 Bauleistungen Steuerumkehr.

Wenn alles richtig eingestellt ist, so wird eine steuerfreie Buchung erzeugt. Der Buchungsbetrag wird in der Umsatzsteuervoranmeldung unter Kennziffer 60 ausgewiesen.