Altdaten-Übernahme per DATEV-Import im ASCII-Format

Der DATEV-Import im ASCII-Format (für Dateien mit Namen EXTF*.csv bzw. EXTF*.txt) ist ebenfalls für die Übernahme kompletter Alt-Daten zum Fibu-Start geeignet. Berücksichtigt werden dabei auch folgende Fälle:

      Mandanten mit abweichendem Geschäftsjahr

      Zahlungen mit Skontoabzug:         
beim Import werden jeweils 2 Buchungen erzeugt, getrennt für Zahlung und Skonto; das Skontokonto wird ermittelt anhand des Steuerschlüssels (Buchungsschlüssels) im Importdatensatz und dem sich daraus ergebenden für das Belegdatum gültigen Fibu-Steuersatz. Die DATEV-Buchungsschlüssel müssen dafür in den Fibu-Steuerarten zugeordnet sein.

      Fremdwährungsbuchungen:
aus dem Importdatensatz werden nun die Werte der Felder 1 "Umsatz" und 3 "Währungskennzeichen" sowie 5 "Basisumsatz" herangezogen. Damit werden Rundungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung von Umsatz und Kurs in den Hauswährungsbetrag ergeben konnten, vermieden.     
Die in Feld 3 vorkommenden Währungskürzel müssen im Fibu-Mandanten freigeschaltet sein. Der Kurs wird nicht mehr rechnerisch berücksichtigt, da er sich aus Umsatz und Basis-Umsatz ergibt.

      EG-Erwerbe und §13b-Aufwand (Buchungsschlüssel 17 bis 19, 91, 93, 94):     
beim Import werden jeweils 2 Buchungen erzeugt, getrennt für Aufwand und Vorsteuer-Umsatzsteuer-Umbuchung.

      Buchungen mit Generalumkehr:     
diese führen zur Vorzeichenumkehr des Betrages.
Generalumkehr-Buchungen auf Automatikkonten beinhalten auch eine Steuerbuchung gem. Steuerart des Sachkontos

      Umbuchungen mit Buchungsschlüssel oder Steuersatz zwischen Sachkonten, denen beiden eine Steuerart hinterlegt ist:
ist bei einem der beteiligten Sachkonten eine Steuerart mit 0%-Steuersatz hinterlegt, beim anderen Sachkonto jedoch eine Steuerart mit Steuerprozentsatz > 0, so wird nun die Steuer nur noch auf der Seite gebucht, deren Sachkonto einen Steuerprozentsatz > 0 hinterlegt hat. Die Steuerart-Hinterlegung in den Fibu-Sachkonten ist deshalb genau zu prüfen.

      Importdateien ohne Anführungszeichen als Texterkennungszeichen:     
in einzelnen Fällen ist es sinnvoll, die EXTF-Dateien vor dem Import zu bearbeiten (z.B. zum Herausfiltern von Saldenvorträgen, die als Eröffnungsbuchungen aufgeführt werden, oder von Belegen für weitere Buchungskreise). Geschieht die Bearbeitung mit Hilfe von Excel, gehen beim Speichern die Anführungszeichen um Textfelder verloren. Dies entspricht zwar nicht mehr der DATEV-Formatbeschreibung für EXTF-Dateien, kann aber dennoch in syska ProFI importiert werden.
Es ist in diesem Fall durch den Bearbeiter sicherzustellen, dass Textfelder (z.B. der Buchungstext) kein Semikolon enthalten, um Spaltenverschiebungen beim Import zu vermeiden!

Folgende Sachverhalte können nicht berücksichtigt werden:

      Zahlungsbuchungen mit Skonto und Aufhebung der Automatik (DATEV-Buchungsschlüssel 40):  
das Skontokonto ist für den Import nicht ermittelbar, da in dieser Konstellation kein DATEV-Steuerschlüssel angegeben ist und der Datensatz auch keine direkte Angabe zum Skontokonto enthält. Falls solche Belege überhaupt vorkommen, müssen sie manuell gebucht werden.

      Buchungen mit abweichender Periode:      
der Import-Datensatz enthält für die zeitliche Zuordnung der Buchungen lediglich die Angabe des Belegdatums, aber keine Periode. Die Buchungen können daher nur anhand des Belegdatums einer Periode zugeordnet werden.