Der DATEV-Import im ASCII-Format (für Dateien mit Namen EXTF*.csv bzw. EXTF*.txt) ist ebenfalls für die Übernahme kompletter Alt-Daten zum Fibu-Start geeignet. Berücksichtigt werden dabei auch folgende Fälle:
• Mandanten mit abweichendem Geschäftsjahr
• Zahlungen mit Skontoabzug:
beim Import werden jeweils
2 Buchungen erzeugt, getrennt für Zahlung und Skonto; das Skontokonto wird
ermittelt anhand des Steuerschlüssels (Buchungsschlüssels) im Importdatensatz
und dem sich daraus ergebenden für das Belegdatum gültigen Fibu-Steuersatz. Die
DATEV-Buchungsschlüssel müssen dafür in den Fibu-Steuerarten zugeordnet
sein.
• Fremdwährungsbuchungen:
aus dem Importdatensatz werden nun die Werte
der Felder 1 "Umsatz" und 3 "Währungskennzeichen" sowie 5 "Basisumsatz"
herangezogen. Damit werden Rundungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung von
Umsatz und Kurs in den Hauswährungsbetrag ergeben konnten, vermieden.
Die in Feld 3 vorkommenden Währungskürzel müssen im
Fibu-Mandanten freigeschaltet sein. Der Kurs wird nicht mehr rechnerisch
berücksichtigt, da er sich aus Umsatz und Basis-Umsatz ergibt.
• EG-Erwerbe und §13b-Aufwand (Buchungsschlüssel 17 bis 19, 91, 93, 94):
beim Import werden jeweils 2 Buchungen erzeugt,
getrennt für Aufwand und Vorsteuer-Umsatzsteuer-Umbuchung.
• Buchungen mit Generalumkehr:
diese führen
zur Vorzeichenumkehr des Betrages.
Generalumkehr-Buchungen auf
Automatikkonten beinhalten auch eine Steuerbuchung gem. Steuerart des
Sachkontos
• Umbuchungen mit Buchungsschlüssel oder Steuersatz zwischen Sachkonten,
denen beiden eine Steuerart hinterlegt ist:
ist bei einem der beteiligten
Sachkonten eine Steuerart mit 0%-Steuersatz hinterlegt, beim anderen Sachkonto
jedoch eine Steuerart mit Steuerprozentsatz > 0, so wird nun die Steuer nur
noch auf der Seite gebucht, deren Sachkonto einen Steuerprozentsatz > 0
hinterlegt hat. Die Steuerart-Hinterlegung in den Fibu-Sachkonten ist deshalb
genau zu prüfen.
• Importdateien ohne Anführungszeichen als Texterkennungszeichen:
in einzelnen Fällen ist es sinnvoll, die
EXTF-Dateien vor dem Import zu bearbeiten (z.B. zum Herausfiltern von
Saldenvorträgen, die als Eröffnungsbuchungen aufgeführt werden, oder von Belegen
für weitere Buchungskreise). Geschieht die Bearbeitung mit Hilfe von Excel,
gehen beim Speichern die Anführungszeichen um Textfelder verloren. Dies
entspricht zwar nicht mehr der DATEV-Formatbeschreibung für EXTF-Dateien, kann
aber dennoch in syska ProFI importiert werden.
Es ist in diesem Fall durch
den Bearbeiter sicherzustellen, dass Textfelder (z.B. der Buchungstext) kein
Semikolon enthalten, um Spaltenverschiebungen beim Import zu vermeiden!
Folgende Sachverhalte können nicht berücksichtigt werden:
• Zahlungsbuchungen mit Skonto und Aufhebung der Automatik
(DATEV-Buchungsschlüssel 40):
das Skontokonto ist für den Import
nicht ermittelbar, da in dieser Konstellation kein DATEV-Steuerschlüssel
angegeben ist und der Datensatz auch keine direkte Angabe zum Skontokonto
enthält. Falls solche Belege überhaupt vorkommen, müssen sie manuell gebucht
werden.
• Buchungen mit abweichender Periode:
der Import-Datensatz enthält für die zeitliche Zuordnung der Buchungen
lediglich die Angabe des Belegdatums, aber keine Periode. Die Buchungen können
daher nur anhand des Belegdatums einer Periode zugeordnet werden.