Ablauf – Schritt 2: Rückmeldung der Belegprüfer

Für die Rückmeldung der Prüfer zum Beleg gibt es keinen vorgegebenen Kommunikationsweg. Zum Nachvollziehen der Rückmeldung rufen Sie den Beleg in FIBU oder REBU (je nachdem, wo er erfasst wurde) zum Ändern auf und führen eine der folgenden Aktionen aus:

      falls der Beleg durch eine andere oder eine weitere Person geprüft werden soll, wählen Sie über die Schaltfläche "Prüfer" einen anderen Mail-Empfänger aus

      falls der Beleg für korrekt befunden wurde und keiner weiteren Prüfung bedarf, ändern Sie den Status auf "geprüft" durch Anklicken der Status-Schaltfläche. Die Anzeige wechselt damit von  auf .     
Die zugeordnete Datei wird vom Ordner "Ungeprueft" in den endgültigen Ablageordner des in der Buchung angesprochenen Personenkontos oder zugeordneten Sachkontos verschoben.