Sollten Sie nach dem ersten Vorbereiten des Jahresabschlusses feststellen, dass z.B. noch ein Anlagegut vergessen wurde einzubuchen, so können Sie nach Buchung des Zugangs den Jahresabschluss wiederholen. Rufen Sie dazu den Eintrag "Jahresabschluss vorbereiten" erneut auf.
Hinweis: Eine Wiederholung des Jahresabschlusses ist nur dann noch möglich, solange kein vorläufiger Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung durchgeführt wurde.
Wurde der Abschlussstapel in der Finanzbuchhaltung noch nicht verbucht, so wird bei einer Wiederholung des Jahresabschlusses der gesamte Buchungsstapel neu erzeugt (der Name des Stapels kann allerdings nicht geändert werden).
Wenn der Abschlussstapel in der Finanzbuchhaltung bereits verbucht wurde, so werden bei einer Wiederholung des Jahresabschlusses in der Anbu nur diejenigen Anlagegüter berücksichtigt, die bei den vorangegangenen Abschlüssen noch nicht vorhanden waren.