• Sie können mehrere Teilzugänge nacheinander in der Finanzbuchhaltung buchen ohne dazwischen jeden Teilzugang erst in der Anlagenbuchhaltung zu übernehmen.
• Anlagenteilzugänge können auch als Aufteilungsbuchung erfasst werden (Soll-Splitt), z.B. wenn innerhalb einer Eingangsrechnung mehrere Anlagen bebucht werden. Für jede Teilbuchung kann dann die Bewegungsart ausgewählt werden und ergibt einen neuen (Teil-)Zugang.