Startdatum der Finanzbuchhaltung liegt vor dem Startdatum der Anlagenbuchhaltung

Beispiel: Startdatum der Finanzbuchhaltung ist 1.1.2015, Beginn der Anlagenbuchhaltung ist 1.1.2017.

In diesem Fall müssen die Eröffnungswerte für den Altbestand zum Startdatum der Finanzbuchhaltung (im Beispiel 1.1.2017) in der Fibu bereits gebucht sein. Die Eröffnungswerte können summarisch pro Konto in der Fibu gebucht werden.

Zusätzlich müssen alle Zu- bzw. Abgänge zwischen Startdatum der Finanzbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung (im Beispiel der Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2016) sowie die Abschreibungen des Zeitraums vor dem Startdatum der Anlagenbuchhaltung (im Beispiel bis 2016) in der Fibu gebucht sein.

Bevor Sie mit der Übernahme des Altbestands beginnen, müssen also Ihre Fibu-Anlagekonten den Stand des Anlagevermögens per <letzter Tag des Geschäftsjahres vor dem Anbu-Start> (im Beispiel 31.12.16) inklusive Abschreibungen für das Geschäftjahr vor Anbu-Start (im Beispiel 2016) aufweisen. Die Anlagenbuchhaltung setzt dann wertmäßig per <ersten Tag des Geschäftsjahres des Anbu-Beginns> (im Beispiel 1.1.17) auf.

Die Übernahme des Altbestands in die Anbu erfolgt mit Übernahmejahr = <Startjahr der Anbu> (im Beispiel 2017) und dem Buchwert zum <ersten Tag des Geschäftsjahres des Anbu-Beginns> (im Beispiel 1.1.17).

Die Kennung "Eröffnungsbuchung auf das Anlagenkonto in der Fibu erzeugen" in der Importdatei ist in diesem Fall auf 0 (Null) zu setzen.

Hinweis:        Die Abschreibungen für das Anbu-Übernahmejahr (im Beispiel 2017) dürfen nicht in der Finanzbuchhaltung von Hand gebucht worden sein, da diese von der Anbu im Zuge des Jahresabschlusses 2017 erzeugt werden! Wird dies nicht beachtet, so werden die Abschreibungen doppelt verbucht (einmal manuell und einmal von der Anbu!).