Korrekturen für eine Auflösungsbuchung

Wurde die Auflösungsbuchung systemseitig erzeugt im Rahmen des Jahresabschlusses der Anlagenbuchhaltung, dann kann diese nicht mehr storniert werden (es wird gemeldet, das Belegdatum der Buchung liegt nicht im bebuchbaren Zeitraum).

Wurde die Auflösungsbuchung manuell gebucht, dann kann sie noch storniert werden, solange das Geschäftsjahr noch nicht vorläufig abgeschlossen wurde.