Konvertierung der bisherigen Daten

Im Rahmen des Datenbank-Updates beim Wechsel zu syska ProFI 2020 werden die Stammdaten der ANBU (z.B. AfA-Methoden, Standorte, Inventargruppen, Preisindizes) für alle Mandanten in die neue Datenstruktur übertragen.

Beim ersten Start der ANBU nach dem Update werden die Bewegungsdaten des gewählten Mandanten – also die Anlagenstammsätze und alle dazugehörenden Daten wie AfA-Pläne, Buchungen, etc. – konvertiert. Je nach Umfang des Datenbestands kann dieser Schritt einige Minuten dauern. Dabei gelten folgende Regeln:

      Jeder Stammsatz wird nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht" zusammen mit den ihm untergeordneten Daten und seiner gesamten Historie bearbeitet.   
Ausnahme: bei Ex-EWS-Mandanten wird die Historie nur für die mit EUR als Hauswährung geführten Geschäftsjahre berücksichtigt.

      Die erfolgreiche Konvertierung eines Stammsatzes wird in den Daten gekennzeichnet.

      Falls Probleme bei der Konvertierung einzelner Stammsätze auftreten sollten, werden diese unter Angabe der Inventarnummer in einem Fehlerprotokoll vermerkt und mit dem nächsten Stammsatz fortgefahren.

      Beim nächsten Start der ANBU wird versucht, die Konvertierung zu vervollständigen.

      Eine Unterbrechung der Konvertierung durch den Anwender ist bei Bedarf möglich.

      Solange die Konvertierung unvollständig ist, stehen das Anlagengitter sowie die Funktionen zur Verarbeitung von AfA-Läufen nicht zur Verfügung. Die Arbeit mit bereits konvertierten Stammsätzen ist jedoch möglich (z.B. zur Buchung von Teilzugängen o.ä.).

Im Anschluss an die eigentliche Datenkonvertierung werden die AfA-Pläne und AfA-Monatswerte neu ermittelt. Hierfür ist ein Gültigkeits-Datum anzugeben, ab dem Änderungen wirksam werden. Standardmäßig wird hier das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen. Ermittelt dieser Lauf Abweichungen zu den vorhandenen AfA-Monatswerten, so wird wie folgt vorgegangen:

      Für das Geschäftsjahr des Gültigkeitsdatums bleiben die Monate vor dem Gültigkeitsdatum unverändert und alle Änderungen für diese vorangegangenen Monate werden summiert dem Monat des Gültigkeitsdatums zugeordnet.

      Für nachfolgende Geschäftsjahre werden die Änderungen so wie ermittelt übernommen.

      Für offene Geschäftsjahre vor dem Gültigkeitsdatum werden alle Änderungen der 13. Periode zugeordnet, so dass unterjährige Auswertungen unverändert bleiben.

      Für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre werden keine Änderungen ermittelt.