Im Rahmen des Datenbank-Updates beim Wechsel zu syska ProFI 2020 werden die Stammdaten der ANBU (z.B. AfA-Methoden, Standorte, Inventargruppen, Preisindizes) für alle Mandanten in die neue Datenstruktur übertragen.
Beim ersten Start der ANBU nach dem Update werden die Bewegungsdaten des gewählten Mandanten – also die Anlagenstammsätze und alle dazugehörenden Daten wie AfA-Pläne, Buchungen, etc. – konvertiert. Je nach Umfang des Datenbestands kann dieser Schritt einige Minuten dauern. Dabei gelten folgende Regeln:
• Jeder Stammsatz wird nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht" zusammen mit
den ihm untergeordneten Daten und seiner gesamten Historie
bearbeitet.
Ausnahme: bei
Ex-EWS-Mandanten wird die Historie nur für die mit EUR als Hauswährung geführten
Geschäftsjahre berücksichtigt.
• Die erfolgreiche Konvertierung eines Stammsatzes wird in den Daten gekennzeichnet.
• Falls Probleme bei der Konvertierung einzelner Stammsätze auftreten sollten, werden diese unter Angabe der Inventarnummer in einem Fehlerprotokoll vermerkt und mit dem nächsten Stammsatz fortgefahren.
• Beim nächsten Start der ANBU wird versucht, die Konvertierung zu vervollständigen.
• Eine Unterbrechung der Konvertierung durch den Anwender ist bei Bedarf möglich.
• Solange die Konvertierung unvollständig ist, stehen das Anlagengitter sowie die Funktionen zur Verarbeitung von AfA-Läufen nicht zur Verfügung. Die Arbeit mit bereits konvertierten Stammsätzen ist jedoch möglich (z.B. zur Buchung von Teilzugängen o.ä.).
Im Anschluss an die eigentliche Datenkonvertierung werden die AfA-Pläne und AfA-Monatswerte neu ermittelt. Hierfür ist ein Gültigkeits-Datum anzugeben, ab dem Änderungen wirksam werden. Standardmäßig wird hier das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen. Ermittelt dieser Lauf Abweichungen zu den vorhandenen AfA-Monatswerten, so wird wie folgt vorgegangen:
• Für das Geschäftsjahr des Gültigkeitsdatums bleiben die Monate vor dem Gültigkeitsdatum unverändert und alle Änderungen für diese vorangegangenen Monate werden summiert dem Monat des Gültigkeitsdatums zugeordnet.
• Für nachfolgende Geschäftsjahre werden die Änderungen so wie ermittelt übernommen.
• Für offene Geschäftsjahre vor dem Gültigkeitsdatum werden alle Änderungen der 13. Periode zugeordnet, so dass unterjährige Auswertungen unverändert bleiben.
• Für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre werden keine Änderungen ermittelt.