Die Berechnung der kalkulatorischen AfA für die GWG-Sammelposten folgt der Vorgehensweise für "normale" Anlagen entsprechend den Einstellungen für die kalkulatorische AfA, wie sie in den globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung (Registerkarte "Abschreibung") getroffen wurde.
Hinweis: Falls in den globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung die Einstellung "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" in Kombination mit der Option "GWGs kalkulatorisch sofort abschreiben" gesetzt ist, so ist zu beachten, dass sich diese Option nur und weiterhin auf GWGs nach alter Regelung vor dem 1.1.08 bezieht (genauer: Anlagen, welche die AfA-Methode 5 "GWG-Vollabgang" hinterlegt haben) und nicht auf die neuen GWG-Sammelposten (da diese ja länger als ein Jahr abgeschrieben werden).
Alle anderen Einstellungsvarianten für die kalkulatorische AfA beachten eine im Anlagegut hinterlegte betriebsindividuelle Nutzungsdauer, so dass über diese die kalkulatorische Abschreibungsdauer gesteuert werden kann.
Zur Zuordnung der kalkulatorischen AfA eines GWG-Sammelpostens auf Kostenstellen/Kostenträger stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Im
Anlagenstammsatz wird im Feld "Kostenstelle" eine Kostenstelle hinterlegt: die
kalkulatorische AfA des Sammel-GWGs geht komplett auf diese Kostenstelle.
Änderungen der Kostenstelle werden historisiert. D.h. die kalkulatorische
AfA wird dann der Kostenstelle zugeordnet, die für den Anlagenstammsatz zum
Belegdatum der Buchung gültig war bzw. ist.
Die verwendete Kostenstelle kann
daher von der aktuellen Angabe im Stammsatz abweichen. Welche Kostenstelle zu
welchem Belegdatum gültig war, können Sie der Auswertung Änderungsbeleg entnehmen.
2. Im
Anlagenstammsatz wird im Feld "Schablone" eine Schablone hinterlegt: die
kalkulatorische AfA des Sammel-GWGs wird anhand der Schablone auf die dort
hinterlegten Kostenstellen/Kostenträger aufgeteilt.
Ist eine Kostenschablone im
Anlagenstamm hinterlegt, erfolgt die Aufteilung entsprechend der zum Belegdatum
gültigen Schablone.
Änderungen der Schablone werden historisiert. D.h. die
kalkulatorische AfA wird dann der Schablone zugeordnet, die für den
Anlagenstammsatz zum Belegdatum der Buchung gültig war bzw. ist.
Die
verwendete Schablone kann daher von der aktuellen Angabe im Stammsatz abweichen.
Welche Schablone zu welchem Belegdatum gültig war, können Sie der Auswertung
Änderungsbeleg entnehmen.
3. In der Tabelle der GWG-Posten (Schaltfläche "GWG Posten" im Anlagenstammsatz) können pro Teilposten Kostenstelle bzw. Schablone hinterlegt werden. In diesem Fall werden die kalkulatorischen Kosten, die für diese Teilposition anfällt, auf die angegebene Kostenstelle/Schablone gebucht. Diese Variante erlaubt die genaueste Steuerung der kalkulatorischen Kosten, erfordert jedoch eine regelmäßige Pflege der Werte im ersten Jahr.
Skontobeträge, die im ersten Jahr anfallen, werden in der Tabelle der GWG-Posten als negative Einträge aufgeführt und können wie die anderen Einträge auch mit einer spezifischen Kostenstelle/Kostenschablone versehen werden.
Hinweis: Anwender, welche die syska ProFI KORE PLUS einsetzen, können eine Verteilung der kalkulatorischen AfA der Sammel-GWGs auch über eine Umlage in der Kostenrechnung vornehmen, d.h. die kalkulatorische AfA wird zunächst auf eine einzelne Kostenstelle gebucht und von dort über eine geeignete Umlage weiter verteilt.