Eröffnungsbuchungen für Altbestand in der Finanzbuchhaltung

Die Eröffnungsbuchungen für den Altbestand müssen in der Finanzbuchhaltung in der Buchungsart "Eröffnungsbuchungen" erfasst werden.

Sie haben zwei Möglichkeiten, solche Buchungen in der Finanzbuchhaltung vorzunehmen:

1.  Tabellarische Eingabe (empfohlen):
Sie können die jeweiligen Eröffnungswerte in der Tabelleneingabe unter "Bearbeiten > Buchen > Eröffnungsbuchungen" eingeben.

2.  Fibu-Buchungsmaske:
Alternativ können Sie die Eröffnungsbuchungen auch in der Buchungsmaske der Fibu vornehmen, wichtig dabei ist, dass Sie die Buchungsart "Eröffnungsbuchungen" einstellen.
Diese Variante ist nur im ersten Jahr der Finanzbuchhaltung möglich.
Beachten Sie, dass für die Eröffnungsbuchungen den Anlagenkonten die Kennung "Anlagekonto" noch nicht zugewiesen sein darf. Sollte dies der Fall sein, setzen Sie die Kennungen für die Anlagekonten zunächst auf "keine", bis Sie die Eröffnungswerte eingebucht haben.
Danach müssen die Kontenkennungen der Anlagekonten wieder auf "Anlagekonto" gesetzt werden, da nur so eine korrekte Funktion der Anlagenbuchhaltung gewährleistet ist!