Datenermittlung der Monatswerte für die Sonderposten-Auflösung

Auflösungs-Monatswerte werden nicht wie die AfA-Monatswerte mit jeder AfA-Plan-ändernden Buchung für einen Anlagenstammsatz angepasst. Sie werden lediglich dann angepasst, wenn die Nutzungsdauer des verknüpften Anlagenstammsatzes geändert wird.

Dies hängt damit zusammen, dass ein Sonderposten mit seinem Gesamtbetrag und dem einem Anlagenstammsatz zugeordneten Betrag unveränderbar ist und die Auflösung zeitgleich mit dem AfA-Ende der zugeordneten Anlage abgeschlossen sein muss.