Datenermittlung der AfA-Monatswerte

Die Ermittlung der AfA-Monatswerte ist unabhängig ist vom Monatsabschluss-Status der Fibu. Vielmehr bildet die Periode der AfA-Plan-relevanten Buchung in der ANBU die Basis für die Einberechnung in die AfA-Monatswerte.

Dabei beeinflusst die ANBU-Buchung im Geschäftsjahr der Buchung lediglich die AfA-Monatswerte für die Monate ab der Buchungsperiode. Im Monat der Buchungsperiode selbst wird eine Korrektur vorgenommen, so dass in jeder Periode die kumulierten AfA-Monatswerte den entsprechenden Anteil des Jahres-AfA-Plans ergeben. Bei größeren Teilabgängen kann hierbei ggf. auch ein negativer AfA-Monatswert für die Periode des Teilabgangs auftreten.

 

Hierzu ein Beispiel für eine unterjährige Neuanschaffung bei einem Mandanten mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr bei Cent-genauer Berechnung:

Zugang am 5.2. mit 2000,-

2.000,00 EUR AHK

Teilzugang am 10.4. mit 400,-

   400,00 EUR AHK

Gutschrift am 4.10. mit 200,-

   200,00 EUR AHK

Abschreibung auf 60 Monate

 

Jahres-AfA im Anschaffungsjahr am Ende

   403,30 EUR AfA/Jahr

Aus diesen Bewegungen ergibt sich folgende Berechnung für die AfA-Monatswerte im Anschaffungsjahr:

Monat

Zu-/Abgang

AHK

Jahres-AfA

kum. AfA

AfA-Monatswert

Januar

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Februar

2.000,00

2.000,00

366,67

33,33

33,33

März

 

2.000,00

366,67

66,67

33,34

April

400,00

2.400,00

440,00

120,00

53,33

Mai

 

2.400,00

440,00

160,00

40,00

Juni

 

2.400,00

440,00

200,00

40,00

Juli

 

2.400,00

440,00

240,00

40,00

August

 

2.400,00

440,00

280,00

40,00

September

 

2.400,00

440,00

320,00

40,00

Oktober

-200,00

2.200,00

403,33

330,00

10,00

November

 

2.200,00

403,33

366,67

36,67

Dezember

 

2.200,00

403,33

403,33

36,66

Im Rahmen von AfA-Plan-ändernden Buchungen werden die AfA-Monatswerte generell erst ab dem Geschäftsjahr der Buchung neu berechnet, nicht jedoch für Vorjahre, die ggf. noch offen sind.