Übernahme eines in der Finanzbuchhaltung bereits gebuchten Anlageguts

Dieser Ausnahmefall tritt nur ein, wenn Zugangsbuchungen in der Finanzbuchhaltung für das Jahr gebucht worden sind, zu dessen Beginn die Anlagenbuchhaltung eingesetzt wird. Beispiel: Startdatum der Fibu ist 1.1.16, Startdatum der Anbu ist 1.1.17, es sind aber bereits Anlagenzugänge für 2017 zum 3.1.17 in der Fibu gebucht worden (z.B. weil die Anlagenbuchhaltung erst nach diesem Datum und diesen Buchungen rückwirkend zum 1.1.17 aktiviert wurde).

In diesem Fall ist es möglich, nur eine Zugangsbuchung in der Anbu zu erzeugen und damit den Anlagenstammsatz anzulegen. Lassen Sie hierzu das Feld "Übernahmejahr" in der Importdatei leer und geben Sie das Gegenkonto an, auf das die Buchung in der Fibu erfolgt ist. Des weiteren muss die Kennung "Eröffnungsbuchung auf das Anlagenkonto in der Fibu erzeugen" in der Importdatei leer bleiben.

In der Importdatei ist der Buchwert leer zu lassen, statt dessen sind die Anschaffungskosten (abzüglich eventuell verbuchter Skonti) anzugeben.

Wichtig:         Die Erfassung eines solchen Falls ist nur per Importdatei möglich!