Ist das Anlagegut sicherheitsübereignet, so können Sie im Feld Bank die Sachkontonummer derjenigen Bank eingeben, an die das Anlagegut übereignet wurde. Wird dieses Feld gepflegt, sind Auswertungen bezüglich sicherheitsübereigneten Anlagen möglich. F2 öffnet die Sachkontenkartei.
Hinweis: Dem Sachkonto muss eine Bankverbindung zugeordnet sein. Sie können diese Zuordnung im Dialog "Bankverbindung zuordnen" unter "Stammdaten > Verwalten > Bankverbindungen" vornehmen. Eine dort getroffene Zuordnung betrifft sowohl Anlagen- als auch Finanzbuchhaltung.
Wenn Sie Vermögensaufstellungen publizieren müssen, haben Sie die Möglichkeit, über die Option Teilwert und das Eingabefeld Vermögenswert festzulegen, wie die Behandlung des Vermögenswertes für das ausgewählte Anlagegut erfolgen soll:
• Soll eine Teilwertberechnung durchgeführt werden, so muss die Option Teilwert eingeschaltet werden. Die Vermögenswertberechnung erfolgt durch die Anbu entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, der errechnete Teilwert wird im Feld Verm.wert angezeigt.
• Soll die Wertberechnung auf einem festen Wert beruhen, so tragen Sie diesen im Feld Verm.wert ein.
• Soll die Wertberechnung nach einem Einheitswert erfolgen, so errechnen Sie diesen manuell und tragen Sie ihn in das Feld Verm.Wert ein.
• Erfolgt keine Eingabe und wird auch die Option Teilwertberechnung nicht verwendet, so wird als Vermögenswert der Restbuchwert angenommen.