Bei einem Anlagenabgang durch Verschrottung oder Verkauf wird die Anlage ab dem Monat der Deaktivierung (einschließlich!) in der kalkulatorischen AfA nicht mehr berücksichtigt.
Je nachdem, ob in den globalen Einstellungen die Option "Anteilige AfA bis Abgangsmonat berechnen" gesetzt ist, sind Abgänge deshalb grundsätzlich in folgender Reihenfolge zu buchen:
• Ist die Option nicht gesetzt, dann müssen alle Abgänge des Monats, der kalkulatorisch abgerechnet werden soll, eingebucht sein, bevor die kalkulatorische AfA berechnet wird.
• Ist die Option gesetzt, dürfen die Abgänge des Monats, der kalkulatorisch abgerechnet werden soll, erst dann gebucht werden, wenn die kalkulatorische AfA für diesen Monat verbucht wurde. Andernfalls sind die Anlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der kalkulatorischen AfA bereits deaktiv und werden dann nicht berücksichtigt.
Für Anlagenzugänge gilt umgekehrt, dass die Zugänge für den Monat, der kalkulatorisch abgerechnet werden soll, vor Erstellung der kalkulatorischen AfA eingebucht sein müssen.
Hinweis:
Wenn für die kalkulatorische AfA in den globalen Einstellungen die Option
"Kalkulatorische AfA gemäß
Abschreibungsplan ermitteln" gesetzt ist, dann werden die Werte für
die kalkulatorische Abschreibung aus den AfA-Monatswerten ermittelt.
In
diesem Fall ist die beschriebene zeitliche Reihenfolge von Abgangsbuchung und
kalkulatorischer AfA nicht mehr relevant, da dann für alle Monate, für die es AfA-Monatswerte gibt, auch kalkulatorische Abschreibung
angesetzt wird.