Die Option steuert die Art und Weise, in der bei Abgängen die noch vorzunehmende AfA berechnet wird.
• Wenn die Option eingeschaltet ist, wird die AfA bis einschließlich des Monats, in dem der Abgang erfolgt, vorgenommen.
• Ist die Option
ausgeschaltet, wird die noch vorzunehmende AfA nur bis zum letzten
Tag des Vormonats berechnet.
Ausnahme: ist das Belegdatum
der Abgangsbuchung der letzte Tag eines Geschäftsjahres, dann wird die anteilige
AfA für das gesamte Geschäftsjahr berechnet.
Beispiel: Eine Anlage wird am 2.8. verkauft. Wenn die Option eingeschaltet ist, wird die noch vorzunehmende AfA bis einschließlich August, bei ausgeschalteter Option bis einschließlich Juli berechnet.