Anteilige AfA bis einschl. Abgangsmonat berechnet

Die Option steuert die Art und Weise, in der bei Abgängen die noch vorzunehmende AfA berechnet wird.

      Wenn die Option eingeschaltet ist, wird die AfA bis einschließlich des Monats, in dem der Abgang erfolgt, vorgenommen.

      Ist die Option ausgeschaltet, wird die noch vorzunehmende AfA nur bis zum letzten Tag des Vormonats berechnet.
Ausnahme: ist das Belegdatum der Abgangsbuchung der letzte Tag eines Geschäftsjahres, dann wird die anteilige AfA für das gesamte Geschäftsjahr berechnet. 

Beispiel: Eine Anlage wird am 2.8. verkauft. Wenn die Option eingeschaltet ist, wird die noch vorzunehmende AfA bis einschließlich August, bei ausgeschalteter Option bis einschließlich Juli berechnet.