Bei der Anlage eines neuen Stammsatzes wird standardmäßig das Anschaffungsdatum als AfA-Beginndatum vorgeschlagen. Der AfA-Beginn kann bei Bedarf auf ein späteres Datum geändert werden. Ob auch ein früheres AfA-Beginndatum zulässig ist, regelt diese Einstellung. Zur Auswahl stehen folgende Varianten:
•beliebig im
Anschaffungsjahr:
das vorgeschlagene AfA-Beginndatum kann auf
einen Termin vor dem Anschaffungsdatum geändert werden, sofern das neue
AfA-Beginndatum im Geschäftsjahr der Anschaffung liegt. Geplante Monats-AfA für
den Zeitraum vor der Anschaffung wird vollständig dem Anschaffungsmonat
zugeordnet.
•ab Anschaffung:
das
vorgeschlagene AfA-Beginndatum – entsprechend dem Anschaffungsdatum – ist der
frühestmögliche Termin für den AfA-Beginn.