Leistungsbezogene AfA, die Abschreibung erfolgt anhand der erbrachten Leistung. Jedes Jahr muss die Nutzung im Feld AfA-Satz prozentual angegeben werden. AfA-Beginn ist immer Jahresanfang.
Bei der Neuanlage wird eine Nutzungsdauer von 100% vom System vergeben. Diese wird dann um den jährlichen AfA-Satz (=Vomhundertsatz der Gesamtleistung) verringert. Bei Übernahme von Altbestand ist also die Nutzungsdauer als (100 - bereits beanspruchte Leistung) als Vomhundertsatz anzugeben.