Steuerrechtliche Sonder-AfA, die errechnete Sonder-AfA wird für die Dauer der Sonder-AfA zur Normal-AfA aufgeschlagen. AfA-Satz und Dauer sind anzugeben.
Im Falle eines Teil- oder Vollabgangs vor Ablauf des Sonder-AfA-Zeitraums wird für das Abgangsjahr anteilige Sonder-AfA berücksichtigt (analog zur anteiligen Normal-AfA).