Abschreibungsmethode für die in Deutschland ab 1.1.2008 jährlich zu bildenden Sammel-GWGs (Pool-GWGs). Nutzungsdauer fest 5 Jahre, pro Jahr wird ein Fünftel des Sammelpostens abgeschrieben.
Weitere Informationen zu Sammel-GWGs finden Sie im Kapitel Sammel-GWG (Pool-GWG).