12 Deg. Gebäude-AfA 40 J.

entspricht § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG
Nutzungsdauer 40 Jahre. Falls keine Nutzungsdauer angegeben ist, so wird Sie vom System vergeben. Der AfA-Satz wird vom System ermittelt:
Jahr 1-4: 7%
Jahr 5-10: 5%
Jahr 11-16: 2%
Jahr 17-40: 1,25%.
Im Zugangsjahr wird die AfA in Höhe des vollen Jahresbetrages abgezogen.