entspricht § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG
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Jahre. Falls keine Nutzungsdauer angegeben ist, so wird Sie vom System vergeben.
Der AfA-Satz wird vom
System ermittelt:
Jahr 1-4: 7%
Jahr 5-10: 5%
Jahr 11-16: 2%
Jahr
17-40: 1,25%.
Im Zugangsjahr wird die AfA in Höhe des vollen Jahresbetrages
abgezogen.